Balkone und ihre Geschichte bis heute

Was sind Balkone?

Beim Balkon handelt es sich um eine Plattform, die sich an einem Gebäude außerhalb der Wohnung befindet und die üblicherweise über das Gebäude hinweg ragt und dem Aufenthalt im Freien dient. Balkone werden dabei immer von einem Geländer oder einer Brüstung eingerahmt.

Der sprachliche Ursprung des Wortes „Balkon“

Der Begriff Balkon hat seinen Ursprung im Italienischen, wo der als balcone bezeichnet wurde und das italienische Wort für Balkone ist wiederum aus dem Althochdeutschen entsprungen, wo Balkone als balko bezeichnet wurden und der Wortursprung lag hier wiederum im althochdeutschen Wort für Balken.

Schmuckbalkon und Wirtschaftsbalkon und ihre Bedeutung im Laufe der Zeit

Balkone haben eine lange Geschichte und auch in der Geschichte viel Bedeutung. Dabei galten Balkone als Freisitze, die bis zum Ende der 1930er Jahre auch als Schmuckbalkone bezeichnet wurden, sofern sie an der Fassade zur Straßenseite angebaut waren. Dazu gab es parallel den Wirtschaftsbalkon, der immer an der Gebäuderückseite zur Hofseite lag und der für die Hausarbeit im Freien genutzt wurde oder auch zum Wäschetrocknen diente.

Die Maße für die Flächenbemessung eines Balkons lieferte der Stuhl. Deshalb hatten Balkone immer eine Mindesttiefe von einem Meter. In der Breite richtete sich der Balkon an der Breite des Raums aus, an den er angegliedert war. Die Wirtschaftsbalkone zu dieser Zeit hatten bei engen räumlichen Verhältnissen in der Wohnung oftmals nur Abmessungen von 100 x 100 cm.

Der Erscheinungsbalkon

An sehr repräsentativen und im Regelfall öffentlichen Gebäuden war auch der sogenannte Erscheinungsbalkon in der Geschichte zu Kaiserzeiten Deutschlands gängig. Dieser war immer der Straße oder auch öffentlichen Plätzen zugewandt. Die Bezeichnung des Erscheinungsbalkons basiert darauf, dass sich hier unterschiedliche Würdenträger wie beispielsweise Päpste, Politiker oder auch Sportler dem Publikum zeigten oder auch Reden auf den Balkonen hielten. Ein wichtiges historisches Beispiel dafür ist die Benediktionsloggia, die sich am Petersdom befindet und auf der ein neu gewählter Papst sich erstmals dem Publikum präsentiert. Auch Kaiser Wilhelm II. nutzte einen Erscheinungsbalkon um hier vom Berliner Stadtschloss – das heute nicht mehr exisitiert – zu Beginn des Ersten Weltkrieges eine Rede an das Volk zu halten. Insgesamt hielt er zwei historisch belegte Balkonreden.

Wohnbalkone entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg brachte auch eine Veränderung in der Auffassung zu Wohnqualität mit sich. Dazu wurden auch größere Balkone an den Wohnungen errichtet und man war dazu bestrebt, die Balkone immer an der Südseite eines Gebäudes mit einer Sonnenausrichtung als Aufenthaltsplatz im Freien zu platzieren. Erst ab den 1960-er Jahren waren Balkone aber ein fester Bestandteil von Wohngebäuden und sie waren auch an Büro- und Wirtschaftsgebäuden immer häufiger vertreten.

Balkone in der heutigen Zeit

Balkone sind heute eine Selbstverständlichkeit, die viele Menschen im Zusammenhang mit einer Wohnung erwarten. Das bewirkt, dass auch Altbauten immer häufiger mit entsprechenden Balkonen nachgerüstet werden. Zu Energiesparzwecken können südlich ausgelegte Balkone auch eine passive Nutzung der Sonnenenergie möglich machen. Oftmals werden Balkoneauch mit einer Verglasung ausgestattet, die über die Brüstung hinaus nach oben erfolgt. Damit kann ein Glaskerker gebildet werden, der eine Nutzung als Wintergarten erlaubt und der mit öffenbaren oder entfernbaren Fenstern einen Aufenthalt im Freien auch bei schlechteren Witterungsbedingungen möglich macht.

Eine Loggia oder der französische Balkon bilden besondere Bauarten der Balkone

Als Loggias werden Balkone bezeichnet, die als erhöhter Austritt gestaltet sind, der allerdings nicht aus dem Gebäude herausragt, sondern anstelle dessen innerhalb der Gebäudefassade eingelassen ist. Die Loggia bietet einen idealen Witterungsschutz, der von drei Seiten gegeben ist. Auch für die Loggia gilt, dass sie gegen das Abstürzen mittels Brüstung oder Geländer gesichert sein muss.

Dazu gibt es noch den französischen Balkon. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen klassischen Balkon, sondern um ein Fenster, das geschosshoch gestaltet ist und das kaum oder überhaupt nicht aus der Fassade herausragt, dabei aber mit einem Geländer gesichert ist, damit auch von hier kein Absturz möglich ist.

Balkone unterstehen in der heutigen Zeit dem Baurecht

Für Balkone gilt das Baurecht, das vom örtlichen Bauamt kontrolliert wird und bei baulichen Veränderungen oder auch einer nachträglichen Errichtung eines Balkons an ein Gebäude muss zunächst eine Erlaubnis des zuständigen örtlichen Bauamtes eingeholt werden.

Zu berücksichtigen gilt zudem bei alten Gebäuden, dass hier die Möglichkeit besteht, dass die am Gebäude befindlichen Balkone dem Denkmal- oder Bestandsschutz unterstehen. Hier muss für Veränderungen baulicher Art immer zunächst die Erlaubnis der zuständigen Baubehörde eingeholt werden.

Die heutige empfohlene Mindesttiefe bei der Neuerrichtung eines Balkons liegt bei 2,00 Metern.

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